Eine regelmäßige Probenteilnahme ist essenziell. Beginnend mit der dritten Probe wird ein Stimmbuch geführt, mit dem die Anwesenheit der SängerInnen überprüft wird. Kann man nicht zur Probe kommen, meldet man sich im Voraus bei den
Neu WS 25/26: Wird man zum Vorsingen gebeten, hilft das dem Dirigenten den Stand der Notenkenntnisse einzuschätzen und ob die Teinahme an den weiteren Proben und dem Konzert noch angezeigt sind. Eintragungen aus den verpassten Proben sind bis zum Vorsingen nachzutragen.
Wer an weniger als 80% der Proben nicht teilgenommen hat, wird zum Vorsingen gebeten. Das Vorsingen ist Voraussetzung für die weitere Teilnahme an den Proben.
Wer an weniger als 70% der Proben nicht teilgenommen hat, kann gerne wieder im folgenden Programm einsteigen, aber nicht mehr im laufenden mitwirken. Einzelfallregelungen können mit dem Dirigenten abgestimmt, hier aber nicht zugesagt werden.
So zählen wir:
- Die verpasste Regelprobe zählt 1 Fehlprobe
- Die verpasste Freitagsprobe an Probenwochenenden zählt 1 Fehlprobe
- Der verpasste Samstag oder Sonntag an Probenwochenenden zählt 2 Fehlproben